1.)Das Umweltzerstörungsgesetz - die Novellierung des Ökostromgesetzes:
Am 25. Mai
2006 haben SPÖ, ÖVP und BZÖ dem Umweltzerstörungsgesetz zugestimmt. Kritikpunkte
sind die Kürzungen des Ökostrom-Volumens um 80%, die Verkürzung der Förderlaufzeit
für neue Anlagen von 13 auf 10 Jahre, die fehlenden Sicherheiten (keine garantierte
Abnahmepflicht, keine Abnahmepflicht nach Tariflaufzeit), die Umwälzung der Kosten von
der Industrie auf die Haushalte. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der als zentraler
Schlüssel für den Klimaschutz gilt, wird dadurch massiv gebremst. Auf Tausende künftige
Arbeitsplätze wird verzichtet.
Am 25. Mai
2006 haben SPÖ, ÖVP und BZÖ dem Umweltzerstörungsgesetz zugestimmt. Kritikpunkte
sind die Kürzungen des Ökostrom-Volumens um 80%, die Verkürzung der Förderlaufzeit
für neue Anlagen von 13 auf 10 Jahre, die fehlenden Sicherheiten (keine garantierte
Abnahmepflicht, keine Abnahmepflicht nach Tariflaufzeit), die Umwälzung der Kosten von
der Industrie auf die Haushalte. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der als zentraler
Schlüssel für den Klimaschutz gilt, wird dadurch massiv gebremst. Auf Tausende künftige
Arbeitsplätze wird verzichtet.
Marko25 - am Freitag, 29. Dezember 2006, 13:22 - Rubrik: Die 7 Todsünden Josef Prölls